Glossar
Begriffe rund um die Vermietung von Ferienwohnungen, kurz und verständlich erklärt.
Belegungsquote
Die Belegungsquote zeigt, an wie vielen Nächten eines Zeitraums eine Unterkunft gebucht war, in Prozent. Sie hängt von Lage, Saison, Preis, Ausstattung und Inserat ab. Seriöse Anbieter sagen keine bestimmte Belegungsquote zu.
Co-Hosting
Beim Co-Hosting übernimmt ein Dienstleister den laufenden Betrieb einer Ferienwohnung: Inserate, Preise, Gäste, Reinigung. Der Eigentümer bleibt Gastgeber und Vertragspartner des Gastes. Die Vergütung ist meist ein Anteil am Übernachtungs-Umsatz.
Digitales Türschloss
Ein digitales Türschloss öffnet mit einem Code oder per Handy statt mit einem Schlüssel. Jeder Gast erhält einen eigenen Code, der nur während seines Aufenthalts gilt. Eine persönliche Schlüsselübergabe ist nicht mehr nötig.
Direktbuchung
Bei einer Direktbuchung bucht der Gast über die eigene Webseite des Gastgebers statt über ein Portal. Dafür fällt keine Provision an ein Portal an.
Dynamische Preise
Bei dynamischen Preisen ändert sich der Preis pro Nacht je nach Saison, Nachfrage, Wochentag und Ereignissen in der Gegend. Ziel ist, in ruhigen Zeiten Buchungen zu gewinnen und in gefragten Zeiten einen passenden Preis zu erzielen.
Kaution
Eine Kaution ist eine Sicherheit, die der Gast vor der Anreise hinterlegt oder die über das Buchungsportal abgesichert ist. Sie deckt kleinere Schäden ab. Für größere Schäden sind die Absicherung der Portale und die Versicherung des Eigentümers wichtig.
Kurbeitrag
Der Kurbeitrag, auch Gästebeitrag genannt, ist eine Abgabe, die Gäste in vielen Urlaubsorten pro Nacht zahlen. Der Gastgeber zieht ihn ein und führt ihn an die Gemeinde ab. Dafür erhalten Gäste oft eine Gästekarte mit Vorteilen vor Ort.
Rent-to-Rent
Beim Rent-to-Rent mietet ein Betreiber eine Wohnung oder ein Haus langfristig an und vermietet es mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers kurzzeitig an Gäste weiter. Der Eigentümer erhält eine feste Miete, unabhängig von der Auslastung.
Zweckentfremdung
Einige Gemeinden verbieten, Wohnraum ohne Genehmigung dauerhaft als Ferienwohnung zu vermieten. Man spricht von Zweckentfremdung. Die Regeln stehen in einer Satzung der Gemeinde und unterscheiden sich je nach Ort. Besonders streng sind sie zum Beispiel in München.
Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Steuer der Gemeinde auf Wohnungen, die nicht der Hauptwohnsitz sind. Viele Orte in Oberbayern erheben sie. Ob sie für eine vermietete Ferienwohnung anfällt, hängt von der Satzung der Gemeinde und der Nutzung ab.